Du hast deinen Blog als Gewerbe angemeldet, weißt aber nicht, was die nächsten Schritte sind? Keine Sorge, das klären wir jetzt! Falls du dich gerade fragst, was ein Gewerbe ist, lies dir zuerst durch, wieso du deinen Blog als Gewerbe anmelden solltest.
Ich habe meinen Blog als Gewerbe angemeldet, was nun?
Zuerst bekommst du Post von deinem Finanzamt. Darin steht deine Steuernummer, die du ab jetzt für Rechnungen verwenden kannst.
Was ist, wenn ich Steuererklärungen nachreichen muss?
Erstmal: Bleib ruhig! Auf dem Anmeldeformular hast du den Beginn deiner Tätigkeit eingetragen und das Finanzamt wird ab dem Zeitpunkt eine Erklärung benötigen. Hast du deinen Blog schon länger und die Anmeldung erst später gemacht, wirst du Steuererklärungen nachreichen müssen. Reiche die Erklärungen so schnell wie möglich nach. In den seltensten Fällen wirst du Geld nachzahlen müssen. Meistens steigert sich der Verdienst mit dem Blog und im ersten Jahr ist er sehr wahrscheinlich so niedrig, dass selbst eine Strafzahlung wegfällt.
Wie schreibe ich eine Steuererklärung?
Für deinen Blog musst du bei der Steuererklärung das Hauptformular, also den Mantelbogen, ausfüllen. Zusätzlich füllst du die Anlage G für dein Gewerbe aus und die Anlage EÜR, also die Einnahme-Überschuss-Rechnung. Die Anlage EÜR musst du erst ab 17.500 Euro ausfüllen, es ist also nicht verpflichtend. Stattdessen kannst du eine eigene Einnahme-Überschuss-Rechnung anhängen. Ich habe jedoch immer die Anlage ausgefüllt.
Die Anlage N füllst du aus, wenn du zudem nichtselbständig arbeitest.
Hast du eine weitere Anstellung, musst du diese wie gehabt angeben.
Wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
Die Steuererklärung musst du bis zum 31.05. eines jeden Jahres abgeben.
Was passiert, nachdem ich meine Steuererklärung abgeschickt habe?
Hast du deine Steuererklärung abgeschickt, erhältst du nach einigen Wochen Post vom Finanzamt. Darin ist aufgeführt, wie viele Steuern du eventuell nachzahlen musst oder zurückbekommst.
Wann muss ich Steuern zahlen?
Von Einkommenssteuern bist du bis zu einem Freibetrag von 8.354 Euro befreit. Ab 8.354 Euro musst du Einkommenssteuern zahlen.
Hast du im letzten Jahr mehr als 17.500 Euro verdient und dieses Jahr mehr als 50.000 Euro, musst du Umsatzsteuern zahlen.
Gewerbesteuern musst du ab einem Gewinn von 24.500 Euro zahlen.
Hilfreiche Links:
Weitere Beiträge zu dem Thema:
Liz
5 Januar
Sehr hilfreicher Beitrag und toll auf den Punkt gebracht, danke! Das nimmt mir die Unsicherheit. :)
Liebste Grüße
Liz
Anonym
5 Januar
Der erste Link geht nicht
Vita
5 Januar
Danke dir, ist behoben :)